Profis // Mittwoch, 24.09.2003
Auszug aus der Stadionordnung
Hallo Fans,
um bereits im Vorfeld Diskussionen zu vermeiden und allen Besuchern Klarheit über die in die neue Saturn-Arena mitzunehmenden erlaubten Gegenstände zu schaffen, haben wir Euch anbei einen Auszug aus der sicherheitsrechtlichen Anordnung der Stadt Ingolstadt bzw. der Stadionordnung auf unsere Homepage gestellt:
1. Von Besuchern dürfen in das Stadion nicht mitgenommen werden:
a. Sämtliche Getränke und Speisen
b. Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Spruchbänder mit verfassungswidrigen oder strafbaren Aufschriften (z.B. Volksverhetzung, Beleidigung, Aufforderung zu Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten)
c. zur Verletzung oder Gefährdung anderer Besucher, als Stolperfallen, zur Brandverursachung, Brandbeschleunigung oder Brandlasterhöhung geeignete Gegenstände, oder Tiere. Dies sind insbesondere:
- Waffen im Sinne des Waffengesetzes, gefährliche Werkzeuge oder sonstige Gegenstände, die als Waffen verwendet werden könnten (feststehende Messer, Stöcke, Regenschirme, Ketten, Seile, etc.)
- Fahnenstangen oder Transparentträger, die länger als 1,50 m sind, einen Durchmesser von mehr als 3 cm aufweisen, ganz aus Metall bestehen, Enden oder Spitzen aus Metall oder Hartkunststoff besitzen zerlegbar oder kombinierbar sind.
- Sprengstoffe, pyrotechnische Gegenstände, Feuerwerkskörper, Rauchkörper, Wunderkerzen, bengalische Fackeln, Wachskerzen, ausgenommen sind handelsübliche Taschenfeuerzeuge
- Druckgassprühdosen, Handsprühflaschen, ätzende, anderweitig gesundheitsschädliche, stark riechende oder färbende Substanzen
- Gegenstände aus zerbrechlichem, splitterndem oder hartem Material, die als Wurfgeschosse geeignet sind, z.B. Glasflaschen, Getränkedosen.
- Leicht brennbare Gegenstände, z.B. gasgefüllte Ballone, Konfetti, Papierschnitzel, Kunststoffstreifen
- Sperrige Gegenstände wie Klappstühle- oder –Leitern jeder Art, Getränkekästen, Fußschemel, Kunststoffblöcke, Reisekoffer, Kinderwagen
- Druckgasfanfaren, Sirenen oder andere Signalgeräte, Laserpointer
- Hunde, unabhängig von der Größe
2. Die Verbote nach Nr. 1 sind in die Stadionordnung aufzunehmen. Es ist ferner zu regeln, dass Besucher, die sich bei Verdachtsmomenten einer Durchsuchung der Person und der mitgebrachten Gegenstände durch den Ordnungsdienst nicht unterziehen wollen, das Stadion nicht betreten dürfen. Zwangsweise Durchsuchungen sind unzulässig.
Wir bitten Euch diese Vorschriften entsprechend einzuhalten.
Vielen Dank.
Andreas Schmidt
-Marketing-Manager-
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