Profis // Freitag, 10.12.2004
Schnelle Ergebnisse aus dem Fanstammtisch!
Der kurz nach der gelben Karten-Aktion der Pantheranhänger einberufene Fanstammtisch am 01. Dezember 2004 hat innerhalb kürzester Zeit zu sehr positiven Ergebnissen für alle Beteiligten geführt. Die in der konstruktiv geführten Diskussion vorgebrachten Ideen und Anregungen zur Verbesserung einiger Abläufe in der Saturn Arena, bedingt durch die Stadionordnung, wurden in einer kleineren Runde mit Vertretern des Ordnungsamtes, der Feuerwehr, der Polizei und des Hallenbetreibers sowie den Fanbeauftragten und dem Management des ERC Ingolstadt für die Praxis umgesetzt. Im genaueren wurden folgende Ergebnisse erarbeitet:
Einlasskontrolle
Ab dem heutigen Heimspiel gegen Hannover wird der Einlass in die Saturn Arena für alle Eishockeyfans beschleunigt – nur noch mittels Stichproben werden die Besucher beim Betreten der Halle am Körper abgetastet. Durch diese Stichproben sowie die Durchsuchung sämtlicher Taschen soll weiterhin verhindert werden, dass verbotene Gegenstände in die Arena mitgenommen werden. Sowohl Ordnungsamt als auch Polizei betonen aber, dass bei entsprechenden Zuwiderhandlungen die ursprüngliche Regelung der Kontrolle sämtlicher Zuschauer wieder in Erwägung gezogen wird. Somit wird hier an die Selbstdisziplin der Fans appelliert.
Choreographien/Papierschnipsel
Aus feuerschutzrechtlicher Sicht gibt es keine Bedenken gegen Papierschnipsel oder Choreographien mit Einzelblättern als Brandlast. Dieser Aussage schließt sich auch das Ordnungsamt an. Bei größeren Bannern oder Fahnen müssen jedoch immer noch entweder ein entsprechender Brandschutznachweis vorliegen oder im Vorfeld eine Abstimmung mit der Feuerwehr erfolgen. Bezüglich der Beseitigung des Choreographiematerials verpflichten sich die Fans, dies in Eigenregie in den Drittelpausen durchzuführen.
Blockkontrollen
Auf zusätzliche Blockkontrollen bzw. Einlasskarten, die den unerlaubten Zutritt von so genannten „Blocktouristen“ aus anderen Blöcken insbesondere in die Tujakurve verhindern, wird vorerst verzichtet. Grundsätzlich gilt dies aber nur unter Vorbehalt bzw. auf Probe, sofern insbesondere gewährleistet bleibt, dass die Treppen in den einzelnen Blöcken als Fluchtwege frei bleiben. Hier können sich die „schwarzen Schafe“ unter den Fans letztendlich nur selbst schaden und so ist auch hier die Disziplin der Pantheranhänger gefordert.
Wunderkerzen/Sterndlwerfer
Insbesondere aus haftungsrechtlicher Sicht können hier keine Zugeständnisse gemacht werden. Im Speziellen aufgrund der Gefahr von Personenschäden (wie zuletzt in Hamburg) und der möglichen Brandgefahr. Auch die häufig entstehenden Sachschäden insbesondere an Jacken, Sitzpolstern und den Fangnetzen in den engen Stehplatzbereichen und die damit zusammenhängenden Schadensersatzansprüche lassen einen Einsatz der „Stimmungsmacher“ nicht zu. Zuletzt spricht auch die Rauchentwicklung innerhalb einer geschlossenen Halle gegen die Verwendung von Wunderkerzen.
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